Erinnerungs-Service

Sie werden in den BCC Erinnerungs-Service aufgenommen um zB. Widervorlagen neu in Angriff zu nehmen.

zB.:

-Verträge mit festen Laufzeiten, die nicht geändert werden konnten, wo aber dringender Handlungsbedarf bestand

-Kreditverlängerungen zB. bei Hausfinanzierungen

-Kinder kommen in die Ausbildung, die Absicherung muss angepasst werden

-Vorsorgevollmachen, Patientenverfügungen oder Betreuungsverfügung prüfen