Als Grundfähigkeitsversicherung oder auch Grundfähigkeits-Zusatzversicherung wird eine Risikoversicherung bezeichnet, die den Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen oder Autofahren durch Auszahlung einer monatlichen Rente auffangen soll. Sie kann als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer bereits bestehenden Versicherung abgeschlossen werden.
Diese Art der Versicherung entstammt dem angelsächsischen Versicherungsmarkt und wurde erstmals im Jahr 2000 auf dem deutschen Markt angeboten. Sie kann als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sowie zur Pflegeversicherung oder Schwere-Krankheiten-Vorsorge angesehen werden. Je nach Anbieter wird bei Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten oder ab Erreichen der Pflegestufe 2 in der gesetzlichen Pflegeversicherung eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Frage, ob die versicherte Person im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle, solange die Beeinträchtigung besteht, wird die Rente gezahlt. Ursachen für den Verlust von Grundfähigkeiten können z.B. Unfälle, Kräfteverfall und Krankheiten sein. Die Grundfähigkeitsversicherung ermöglicht eine kostengünstige Absicherung der Arbeitskraft und die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Grundf%C3%A4higkeitsversicherung