Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsabsicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oderRentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.

Im Allgemeinen wird mit dem Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es den Begriff der „Berufsunfähigkeit“ auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und unter definierten Voraussetzungen mit niedrigen Leistungen. Für alle anderen gilt heute ein sehr begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit. Für gesetzlich Rentenversicherte ermittelt sich dieser stets nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wobei das begriffliche Vorliegen von Berufsunfähigkeit (nach Definition der Versicherungsprivatwirtschaft) oft nicht hinreicht. Selbst gut ausgebildete Arbeitnehmer beziehungsweise Hochqualifizierte können dabei auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden, uneingedenk der Tatsache, ob sie in eine derartige Tätigkeit überhaupt vermittelbar sind. Im Falle fehlender Vermittelbarkeit resultiert statt einer Grundsicherung (entspricht der Sozialhilfe/Hartz IV-Niveau) lediglich das Arbeitslosengeld II.[1]

Generell können Menschen eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in Betracht ziehen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen den Unterhalt sichert beziehungsweise die sie unentgeltlich verrichten, im Falle des Ausfalls nicht ohne (hohen) finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. So ist zum Beispiel auch die Absicherung einer Hausfrau möglich.

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung