privater Krankenzusatz

privater Krankenzusatz

Eine Private Krankenzusatzversicherung stellt eine besondere Form der privatrechtlich organisierten Krankenversicherung dar. Hierbei werden von gesetzlich Pflichtversicherten Risiken abgesichert, die nicht oder nur teilweise durch die Krankenvollversicherung der Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung gedeckt sind.

Hintergrund und Ausgestaltung:

An einigen Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtkrankenversicherung haben sich die Versicherten in aller Regel durch Zuzahlungen zu beteiligen. Durch eine privatrechtliche Krankenzusatzversicherung lässt sich der bestehende Versicherungsschutz dahin gehend ergänzen, dass derartige Zuzahlungen verringert werden oder komplett durch ein privatrechtliches Krankenversicherungsunternehmen getragen werden.

Da verschiedene Risiken existieren, werden diese durch verschiedene Zusatzversicherungsarten abgedeckt. Analog zur Voll- oder Teilversicherung kann der Versicherungsnehmer nach den persönlichen Präferenzen und Bedürfnissen verschiedene Tarife individuell kombinieren, um für sich die beste Lösung zu finden. Beispiele sind die AuslandskrankenversicherungZahnzusatzversicherungen, die Krankenhaustagegeldversicherung, die Brillenversicherung oder das Krankentagegeld.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Private_Krankenzusatzversicherung