Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um private Absicherung des Pflegerisikos. Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Belastungen durch die Pflege überwiesen.
Pflegestufen
Die private Pflegetagegeldversicherung unterscheidet die folgenden Pflegestufen:[1]
Tarifvarianten
Pflegetagegeldversicherungen lassen sich in drei Typen einteilen:
Statische, gestaffelte Tarife herkömmlicher Art
Hier kann der Versicherte nur die Höhe des Tagegelds in Stufe III frei bestimmen. Das ist der Basiswert von 100 %. Der Anbieter gibt in seinem Leistungsversprechen ein festes Verhältnis des zu leistenden Pflegetagegelds in Pflegestufe II und I vor, die ausgehend von der Pflegestufe III fallend gestaffelt sind.
Modular aufgebaute, flexible Tarife
Hier bestimmt der Versicherte selbst das zu vereinbarende Pflegetagegeld in den einzelnen Pflegestufen. Es sind beliebige Kombinationen denkbar, jedoch darf das Tagegeld der höheren Stufe nicht kleiner vereinbart werden, als das Tagegeld der nächstniedrigeren Stufe. Es können hier auch alle Stufen gleich hoch - also zu 100 % - versichert werden.
Diese Tarife lassen sich maßgeschneidert an die jeweiligen Kundenbedürfnisse anpassen. Wer keinen großen Wert auf die Absicherung der Pflegestufe III legt, muss sich hier nicht in der Stufe III überversichern, um in Stufe I hoch genug versichert zu sein. Diese Tarife sind Personen zu empfehlen, denen ein möglichst hoher Schutz in Stufe I wichtig ist. Etliche dieser flexiblen Tarife erlauben zusätzlich die Pflegestufe 0 mit einem Pflegetagegeld zu versichern.
Staatliche geförderte Pflege-Zusatzversicherungen (Pflege-Bahr)
Am 29. Juni 2012 hat die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) beschlossen, die private Absicherung des Pflegerisikos nach dem Vorbild der Riester-Rentenverträge finanziell zu fördern. Der Begriff „Pflege-Bahr“ hat sich aufgrund der maßgeblichen Initiative durch Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für die staatlich subventionierte Pflegetagegeldversicherung eingebürgert. Bis Ende 2012 war auch der Begriff "Pflege Riester“ gebräuchlich. Seit 2013 können Pflegetagegeldversicherungen mit fünf Euro pro Monat staatlich bezuschusst werden. Voraussetzung: der Versicherte trägt monatlich einen Mindestbeitrag von zehn Euro selbst. Außerdem ist die Pflegetagegeldpolice an bestimmte Mindestleistungen gebunden.[2]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegetagegeldversicherung