Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die die wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person wirtschaftlich absichert. „Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall).“[1]

Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko in der Person liegt. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schadens spielt dabei keine Rolle.

Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und eine Leistung auslösen.

Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den Lebensversicherungen. Als Leistung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung“.

Arten

Lebensversicherungen lassen sich nach verschiedenen Kriterien in Grundformen einteilen oder sind Kombinationen von diesen:

Unterscheidung nach dem Versicherungsfall
  • Todesfallversicherung: Die Leistung erfolgt im Todesfall während der Versicherungsdauer; ein Beispiel ist die Risikolebensversicherung.
  • Erlebensfallversicherung: Die Leistung erfolgt bei Erleben des Endes der Versicherungsdauer. Eine Rentenversicherung kann man so auffassen, dass jede einzelne Rentenzahlung eine Erlebensfallversicherung darstellt.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit.
  • Aussteuerversicherung: Versicherungsleistung bei Heirat.
  • Geburtenversicherung: Versicherungsleistung bei Geburt eines Kindes.
Unterscheidung nach der Kapitalbildung
  • Risiko-Versicherung: Hier erfolgt keine oder nur eine vorübergehende Kapitalbildung. Ziel und Zweck einer Risikoversicherung ist es, die Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder etc.) oder den Versicherten bei Berufsunfähigkeit finanziell abzusichern. Beispiele sind Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
  • Kapitalbildende Versicherung: Ein Teil des eingezahlten Beitrags wird zur Kapitalbildung verwendet, das später mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit wieder ausgezahlt wird. Beispiele sind gemischte Versicherungen, lebenslange Todesfallversicherungen und Rentenversicherungen.
Unterscheidung nach der Bestimmung der Versicherungsleistung
  • Konventionelle Lebensversicherung: Die Versicherungsleistung wird als fester Geldbetrag in einer bestimmten Währung vereinbart.
  • Fondsgebundene Lebensversicherung: Die Versicherungsleistung wird in Anteilseinheiten eines Fonds vereinbart.
  • Indexgebundene Lebensversicherung: Die Versicherungsleistung wird auf Basis eines anderen Index vereinbart.
Unterscheidung nach der Art der Versicherungsleistung
  • Kapitalversicherung: Einmalige Leistung durch Zahlung eines Kapitals.
  • Beitragsbefreiung: Die Leistung wird in Form der Befreiung von der weiteren Beitragszahhlung erbracht. Die vereinbarten Leistungen bleiben trotz des Wegfalls der Beitragszahlungspflicht bestehen. (Term-Fix-VersicherungAusbildungsversicherung, Aussteuerversicherung, Geburtenversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung).
  • Rentenversicherung: Laufende Auszahlung als vom Überleben abhängige Rente.
Unterscheidung nach der Anzahl der versicherten Personen
  • Versicherung auf ein Leben: Eine versicherte Person.
  • Versicherung auf verbundene Leben: Die Leistung wird dann erbracht, wenn, je nach Vereinbarung, die erste oder letzte meist zweier oder mehrerer versicherten Personen stirbt.
  • Gruppenversicherung: Es werden im Rahmen eines Versicherungsvertrages mehrere Personen aus einer bestimmten Personengruppe, z.B. die Arbeitnehmer eines Arbeitgebers, versichert. Es handelt sich aber jeweils um Versicherungen auf ein Leben, nicht um verbundene Leben. Dies ist im Unterschied zu einer Gestaltung, wo für jede Versicherung ein eigener Vertrag abgeschlossen wird (Einzelversicherung).
Unterscheidung nach der Fixierung des Preis-/Leistungsverhältnisses
  • Vollständig garantierte Beiträge und Leistungen: Die Beiträge und Leistungen sind im Vertrag als fester Betrag in einer Währung oder als feste Einheiten eines Index vereinbart.
  • Verträge mit Beitragsanpassungsklausel: Die Beiträge können mir Wirkung für die Zukunft an geänderte Umstände angepasst, also je nach Vereinbarung erhöht oder auch gesenkt werden. (Beispiel: § 163 VVG)
  • Verträge mit Überschussbeteiligung: Auf Grund von bei der Erbringung von vereinbarten Mindestleistungen verbleibenden Überschüssen werden Beiträge zurück erstattet oder zusätzliche Leistungen erbracht.
  • Verträge mit zusätzlichen Zinszahlungen oder anderen freiwilligen Leistungen: Das Konto des Vertrages wird nach dem freien Ermessen des Versicherers durch zusätzliche Zinsen erhöht (Beispiel: Universal Life in den USA) bzw. erst werden nach dem freien Ermessen des Versicherers zusätzliche Leistungen erbracht (z.B. Lebensversicherung in Belgien).
  • Verträge zu Selbstkosten: Beiträge werden im Umlageverfahren erhoben oder bis auf die benötigten Teile zurück erstattet. (Beispiel: VVaG in Schweden) Hier wird allerdings normalerweise ein Entgelt für die Vertragsverwaltung oder Beträge für die Bildung von Eigenkapital einbehalten.
Unterscheidung nach der Art der Beitragszahlung und Flexibilität bei Beiträgen und Leistungen
  • Einmalbeitragsversicherungen: Die Beitragszahlungspflicht des Versicherungsnehmers aus dem Vertrag ist mit Zahlung des Einmalbeitrags erfüllt. Die Erbringung aller vertraglichen Leistungen erfolgt danach ohne weitere Beitragszahlung.
  • Versicherung gegen laufenden Beitrag: Die Beitragszahlung erfolgt in regelmäßigen Abständen während der ganzen Versicherungsdauer. Üblich sind monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Beitragszahlung. Abgekürzte Beitragszahlung liegt vor, wenn die Beitragszahlung nur für einen Teil der Versicherungdauer vorgesehen ist. Danach ist die Versicherung wie beim Einmalbeitragsversicherungen beitragsfrei.
  • Versicherungen mit flexibler Beitragszahlung: Der Versicherungsnehmer kann in einem gewissen zeitlichen Rahmen und oft auch bzgl. der Höhe entscheiden wann er welchen Beitrag zahlen möchte. Dies geschieht meistens bei Verträgen, die als Konto geführt werden. Ab Zahlung werden die Beiträge in der gezahlten Höhe verzinst und damit bestimmt sich dann auch die spätere Leistung. Die Leistungen hängen insofern von dem Zeitpunkt und der Höhe der Beitragszahlung ab.
  • Versicherungen mit laufenden Einmalbeiträgen: Der Versicherungsnehmer kann frei entscheiden, ob, wann und in welcher Höhe er Beiträge zahlt. Danach richtet sich wie bei flexibler Beitragszahlung die Höhe des Leistungsanspruchs. Solche Beitragszahlungen erhöhen üblicherweise den Todesfallschutz nur in Höhe des gezahlten Beitrags, da sonst eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich würde.
  • Flexible Versicherungen: Der Versicherungsnehmer kann während der Vertragslaufzeit Beiträge erhöhen oder senken, Leistungsansprüche erhöhen oder senken (mit entsprechender Erhöhung oder Senkung der Beiträge), bestimmte Leistungsarten ein- oder ausschließen und Geld aus dem Konto entnehmen. Insbesondere die Erhöhung von Leistungsansprüchen erfordert üblicherweise eine erneute Gesundheitsprüfung.

Bei diesen Einteilungen ist zu beachten, dass ein einzelner Lebensversicherungsvertrag kompliziert gestaltet sein und jeweils mehrere Grundformen kombinieren kann. So gibt es Verträge, die sowohl Kapital- als auch Rentenleistungen vorsehen; es können auch Todesfall- und Erlebensfallkomponenten im Vertrag vereint sein.

Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung, die in diesem Zusammenhang als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Abkürzung BUZ) bezeichnet wird. Weitere Zusatzbausteine sind die Unfalltod-Zusatzversicherung, bei der ein Mehrfaches der einfachen Todesfallleistung für den Fall des Unfalltodes versichert wird, und Pflegeversicherungsleistungen. In einigen Ländern sind auch Dread-Disease-Versicherungen verbreitet, bei denen die sonst bei Tod fällige Kapitalleistung schon bei Auftreten bestimmter schwerer Erkrankungen gezahlt wird.

Einzelheiten wesentlicher Arten der Lebensversicherung Risikoversicherung

Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Ihnen gemeinsam ist, dass nur dann eine Leistung seitens des Lebensversicherers fällig wird, wenn der Versicherungsfall (beispielsweise Tod, dann als Risikolebensversicherung bezeichnet, oder Berufsunfähigkeit, dann als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet) während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine Leistungen fällig. Der Beitrag wird nur für das Versprechen des Lebensversicherers gezahlt, im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen, und ist daher wesentlich niedriger als der Beitrag zu einer Kapitallebensversicherung.

Anwendung

Anwendungsbeispiele sind:

  • Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
  • Sicherung von Verbindlichkeiten
  • Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)

Am häufigsten ist die Risiko-Lebensversicherung. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten aus. Dies gibt es ausgestaltet mit gleich bleibender oder fallender Versicherungssumme. Letztere wird meist zur Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab (Annuität), wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist – zur Sicherheit des Kreditgebers – der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung der Kreditgewährung.

Verbundene Leben

Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risiko-Lebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (Geschäftspartner, Lebensgemeinschaften, Ehepaare ohne Kinder).

Kapitalbildende Versicherung

Kapitalbildende Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie, meist neben sehr unsicheren Leistungen, auch sichere oder fast sichere Leistungen vorsehen. Diese sicheren oder fast sicheren Leistungen müssen für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Der Versicherer muss also für jeden einzelnen Vertrag das zur (fast) sicheren Leistung benötigte Kapital bis zu der Fälligkeit der Leistung bilden. Nur unsichere Leistungen können nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden, wo die wenigen Leistungsfälle aus den Beiträgen der nicht Betroffenen bezahlt werden.

Kapitalbildende Versicherungen sind also solche, die wegen der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit einen wesentlichen Sparprozess beim Versicherer erfordern. Diese Beschreibung zeigt aber zugleich, dass es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen kapitalbildenden Versicherungen und anderen gibt, sondern es sich um eine traditionelle Unterscheidung handelt. Versicherer müssen für alle Versicherungen Kapital bilden, als kapitalbildend werden diejenigen bezeichnet, für die dies in einem besonders hohen Umfang gilt.

Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Da auf jeden Fall eine Leistung erbracht wird, nämlich entweder bei Tod vor oder Erleben des Vertragsendes, muss die mindestens zu erbringende Leistung vom Versicherer für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Stirbt der Versicherte aber sehr früh, kommt es zu einer wesentlich höheren Leistungspflicht als der bisher angesparte Betrag, die nur nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden kann.

Die gemischte Lebensversicherung in ihren verschiedensten Formen, auch fondsgebunden, ist in vielen Ländern die vorherrschende Form der Lebensversicherung.

Auch die Rentenversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung. Hier wird unterschieden zwischen der sofortbeginnenden Rentenversicherung, bei der nach Zahlung eines Einmalbeitrages sofort die Rentenzahlung beginnt, und der aufgeschobenen Rentenversicherung, wo die Rentenzahlung erst nach einer gewissen Zeit, der Aufschubzeit, beginnt. Letztere kann die Zahlung eines Einmalbeitrag oder, sehr häufig, eine laufende Beitragszahlung bis zum Ende der Aufschubzeit vorsehen. Bei vorzeitigem Tod während der Aufschubzeit wird meist wenigstens die Summe der bisher gezahlten Beiträge als Todesfallleistung gezahlt, so dass traditionelle Rentenversicherungen während der Aufschubzeit kein tatsächliches Todesfallrisiko beinhalten, sondern nur das Erlebensfallrisiko während des Rentenbezugs. Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine gewisse Zahl von Rentenzahlungen erfolgt, da ein vorheriger Tod unwahrscheinlich ist. Daher wird auch für diese zukünftigen Rentenzahlungen Kapital angesammelt werden. Die weiteren Rentenzahlungen werden dann immer unwahrscheinlicher, so dass die Finanzierung nach dem Versicherungsprinzip schleichend gegenüber dem Ansparen Vorrang erhält. Bei zufällig sehr langem Leben ergeben sich aber wesentlich höhere Gesamtleistungen als tatsächlich Beiträge gezahlt wurden. Es kann auch vereinbart werden, dass in der Anfangszeit des Rentenbezugs die Zahlungen auch dann noch erfolgen, wenn die versicherte Person schon verstorben ist, die sogenannte Garantiezeit. In einigen Ländern wird die aufgeschobene Rentenversicherung als ein befristeter Sparvertrag verkauft, mit dem Versprechen, mit dem angesparten Betrag am Ende der Frist eine sofortbeginnende Rentenversicherung erwerben zu können. Der Umrechnungsfaktor, mit dem aus dem Betrag die sich ergebende Rente bestimmt wird, kann schon bei Vertragsabschluss vereinbart sein, liegt aber oft im freien Ermessen des Versicherers.

Anwendung

Typische Anwendungen sind:

  • Kapitalanlage, Sparprodukt.
  • Hinterbliebenenvorsorge, aber auch zur Deckung der Erbschaftsteuer, sogenannte unechte (Erbschaftsteuerversicherung).
  • Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
  • Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
  • Rückdeckung von Pensionszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung)
  • In Sonderformen Kapitalanlage für einen bestimmten Zweck, der auch dann erreicht werden soll wenn der Anleger das Ende des Sparvorgangs nicht selbst erlebt (die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung).

Arten

Will man die kapitalbildende Lebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Versicherungsformen zu trennen. Versicherungstechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Versicherungsform und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende technische Unterteilung:

  • Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall oder gemischte Lebensversicherung (kapitalbildende Kapital-Lebensversicherung, sie wird in Deutschland auch umgangssprachlich einfach als die Kapital-Lebensversicherung bezeichnet)
Sowohl der Todesfall vor als auch das Erleben des Endes der Vertragslaufzeit (Ablauf) stellen einen Versicherungsfall dar und führen zur Leistung der vereinbarten Versicherungssumme. Bei diesen Verträgen kann die Versicherungssumme bei Tod auch niedriger oder höher als die Versicherungssumme bei Erleben sein. In dem Fall hat die Versicherung insoweit reinen Todesfall- oder Erlebensfallcharakter.
  • Lebenslange Todesfallversicherung (z.B. in Form einer Sterbegeldversicherung)
Die Leistung wird erbracht, wenn die versicherte Person stirbt oder ein vereinbartes, sehr hohes Lebensalter erreicht. Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet häufig mit einem bestimmten Alter (etwa 80 Jahre). Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen. Manche Verträge bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt. Der Vertrag entspricht damit letztlich einer gemischten Versicherung mit sehr spätem Ablauf.
  • Kapitalbildende Versicherung auf zwei verbundene Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person während der Versicherungsdauer, spätestens aber beim vereinbarten Ablauf fällig (Versicherung auf den ersten Tod). Seltener gibt es auch Verträge, bei denen erst beim Tod beider Versicherten gezahlt wird bzw. wenn einer der beiden überlebt (Versicherung auf den zweiten Tod). Fälschlicherweise wird die Versicherung auf verbundene Leben auch als „Verbundene Lebensversicherung“ bezeichnet. Eine verbundene Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die mehrere Leistungsarten kennt. So die Kapital-Lebensversicherung, die Leistungen bei Erleben des Vertragsendes sowie auch im Todesfall vorsieht.
  • Termfix-Versicherung (z.B. in Form einer Ausbildungsversicherung)
Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungssumme stets zu einem vorbestimmten Termin (daher Termfix) fällig. Versichert ist hier die Beitragszahlung. Stirbt die versicherte Person (meist der Beitragszahler), entfällt die weitere Beitragszahlungspflicht ohne Folgen für die Höhe der Leistung. Das Risiko liegt also in dem zu frühen Tod des Beitragszahlers, da hierdurch die Pflicht zur Zahlung der zur Finanzierung der Versicherungssumme bei Ablauf benötigten Beiträge entfällt. Ähnlich sind Heirats- und Geburtenversicherungen, bei denen allerdings zusätzlich auch noch der Zeitpunkt der Leistung davon abhängt, wann eine zweite versicherte Person heiratet oder ein Kind bekommt. Wenn dies bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht geschieht, wird dann dennoch die Leistung ausgezahlt.

Fondsgebundene Versicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung (seltener die indexgebundene Lebensversicherung) sind kapitalbildende Lebensversicherungen, bei denen der gesamte Leistungsanspruch oder wenigstens ein wesentlicher Teil direkt an die Wertentwicklung von bestimmten vertraglich vereinbarten Finanzinstrumenten, meist Fondsanteile, oder andere Indices gebunden ist. Demzufolge übernimmt der Versicherer keine Verpflichtung, diese Leistung in einer absolut bestimmten Höhe zu erbringen. Inzwischen gibt es aber auch Formen, die eine Anlage in Garantiefonds vorsehen oder bei denen der Versicherer zusätzlich eine bestimmte Mindestleistung zusagt.

Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Verpflichtungen vollständig mit den betreffenden Finanzinstrumenten zu bedecken, bzw. im Fall von Indices mit Finanzinstrumenten, die den betreffenden Index möglichst genau abbilden. Die entsprechenden Kapitalanlagen des Versicherers werden damit auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers gehalten. Die Wertveränderungen bzw. Kapitalerträge dieser vertraglich bestimmten Kapitalanlagen gehen vollständig zu Lasten bzw. zu Gunsten der Versicherungsnehmer.

Da die Kapitalanlage nicht von dem Versicherer im Hinblick auf seine eigene Risikominimierung zur Absicherung einer Garantie oder zugunsten der Versicherungsnehmer zur Erzielung einer verlässlichen Ablaufleistung vorgenommen wird, sind die Ergebnisse der fondsgebundenen Versicherung meist sehr volatil und wenig vorherbestimmbar. Ihre Eignung für die Grundversorgung im Alter ist daher umstritten. Die Rendite kann, insbesondere bei langen Laufzeiten, deutlich besser, aber auch wesentlich schlechter als bei konventionellen Lebensversicherungen sein, deren Kapitalanlage sich durch eine weite Mischung und Streuung auszeichnet. Bei der Grundversorgung für das Alter bedeutet die Möglichkeit eines wesentlich schlechteren Ergebnisses, bis hin zum Kapitalverlust, eine Gefährdung der Lebensgrundlage im Alter. Bei einer Zusatzversorgung hingegen über den lebensnotwendigen Grundstock hinaus kann dies anders sein. Statistische Langfristuntersuchungen sind für den einzelnen Versicherungsnehmer unerheblich, da er seine Altersversorgung in einer konkreten Abfolge von Kapitalmarktzyklen vornehmen muss.

Der Versicherungsnehmer kann selbst Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. So kann er oft die mit dem Vertrag verbundenen Investmentfonds aus einem mehr oder weniger umfangreichen Sortiment selbst wählen. Hierbei ist häufig auch eine Verteilung des Sparbeitrages auf mehrere Investmentfonds möglich.

Auch kann der Kunde die Auswahl der Investmentfonds, auch während der Vertragsdauer ändern:

  • Shift(ing) – Das vorhandene Fondsguthaben wird gesamt oder teilweise in einen oder mehrere andere Fonds übertragen.
  • Switch(ing) – Die zukünftigen Neuanlagen fließen, ohne Änderung der bisher erfolgten Anlage, in neu zu bestimmende Fonds.

Die Versicherungssumme im Todesfall ist bei der fondsgebundenen Lebensversicherung vertraglich oft in Höhe der Summe der zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) bestimmt. Diese kann jedoch bei vielen Anbietern auch beliebig durch Versicherungsnehmer bei oder sogar nach Vertragsabschluss erhöht oder reduziert werden.

Weitere übliche Ausgestaltungsmöglichkeiten der fondsgebunden Versicherung sind:

  • Verlängerungsoption. – Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag um fünf weitere Jahre verlängern. Diese Option ist sinnvoll, da ein fixes Vertragsende auch den Zwang bedeuten kann, die Fondsanteile zu einem bei Vertragsablauf niedrigen Stand zu verkaufen. Dies ist nur dann eine Alternative, wenn man in diesen fünf Jahren anderweitig versorgt ist.
  • Ablaufmanagement. – Das Versicherungsunternehmen überträgt (shifting) automatisch oder nach Angebotsunterbreitung an den Versicherungsnehmer, in der Regel fünf Jahre vor Vertragsschluss, das vorhandene Fondsguthaben in Fonds, die einem niedrigeren Schwankungsrisiko ausgesetzt sind (meist Renten- oder Geldmarktfonds).
  • Übertragungsoption. – Der Versicherungsnehmer kann sich die Fondsanteile, nach Vertragsbeendigung, auf ein eigenes Depot übertragen lassen. (Naturalleistung)
  • Inzwischen gibt es auch dynamische Kapitalanlagestrategien, die, solange der Ablauftermin noch in ferner Zukunft liegt, risikoreicher investieren und, je mehr der Ablauftermin näherrückt, in immer risikoärmere Anlagen übergehen. Allerdings je komplexer und individueller die Kapitalanlage ist, desto höher sind auch die Kosten für die Kapitalanlage, die teilweise deutlich und mit Sicherheit die Rendite mindern.
  • Abrufoption. – Der Kunde kann sich während der Vertragslaufzeit beliebige Teilbeträge aus dem vorhandenen Fondsguthaben auszahlen lassen. (Teilrückkauf)
  • Sonderzahlungsoption. – Der Kunde kann sein investiertes Kapital durch Sonderzahlungen, in einen bereits bestehenden Vertrag, erhöhen. (Zuzahlung)

Fondsgebundene Lebensversicherungen ergänzt um Garantiekomponenten werden als Variable Annuitäten angeboten.

Wegen der rein auf Kontenbasis funktionierenden Verwaltung können fondsgebundene Versicherungen flexibler und transparenter als konventionelle Verträge sein. Allerdings erhöht jede vereinbarte Flexibilität auch Kosten der Verwaltung solcher Produkte. Die Transparenz seitens des Versicherers ist zwar hoch, doch ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten von Fonds selbst für den Fachmann oft schwierig. Sie unterliegen dem Kursrisiko der Investmentfonds. Dieses Risiko kann aber durch Anlage in risikoarmen Fonds abgemildert werden, die allerdings auch eine deutlich niedrigere Renditechance haben. Letztlich kann die konventionelle Versicherung als Spezialfall der fondsgebundenen verstanden werden, bei der in einen sehr risikoarmen und wenig volatilen Fonds mit hohen Mindestgarantien investiert wird und durch ein Überschussbeteiligungssystem die noch verbleibenden Schwankungen weitgehend eliminiert werden können. Dadurch, dass dies mit kollektiven Mitteln geschieht, sind die Kosten für die Kapitalanlageverwaltung aber im Vergleich niedriger.

Nutzen für den Versicherungsnehmer

Die Lebensversicherung überträgt die wirtschaftlichen Risiken aus zu frühem Tod (Sicherung der Hinterbliebenen) und zu langem Leben (eigener Unterhaltsbedarf) auf den Versicherer. Damit wird die wirtschaftliche Lebensplanung des Versicherungsnehmers bezüglich der Risiken aus Tod abgesichert. Weiter können im Rahmen der Lebensversicherung auch Risiken aus Berufsunfähigkeit und anderen dauerhaften Einschränkungen der Erwerbseinkünfte abgesichert werden.

Darüber hinaus ergibt sich im Rahmen einer Lebensversicherung auch die Möglichkeit der Investition in ein sehr großes und diversifiziertes Kapitalanlage-Portefeuille, das mit einem sehr niedrigen Liquiditätsbedarf angelegt werden kann, dessen Erträge im Rahmen der Überschussbeteiligung den Versicherungsnehmern gutgebracht werden. Ähnliche Portefeuilles stehen dem Verbraucher ansonsten nicht zur Verfügung.

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensversicherung