Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist
ein Versicherungsvertrag,
der einen Versicherer zum
Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen
den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet.
Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten
Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete
Ansprüche ab; dieser passive Rechtsschutz ergänzt den aktiven
der Rechtsschutzversicherung.
Typische Haftpflichtversicherungen für private Risiken
- Privathaftpflichtversicherung (PHV)
zur Abdeckung der Haftpflicht-Risiken als Privatperson aus den
Situationen des täglichen Lebens, insbesondere nach § 823 BGB;
- Kfz-Haftpflichtversicherung,
die die Haftpflicht für durch Gebrauch des Kraftfahrzeugs
verursachte Schäden abdeckt, in Deutschland, Österreich und der
Schweiz, wie in den meisten anderen Ländern, als
Pflichtversicherung ausgestaltet, ohne deren Abschluss
Kraftfahrzeuge nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden
(Rechtsgrundlage in Deutschland: Pflichtversicherungsgesetz)
- Tierhalterhaftpflichtversicherung (THV)
zur Absicherung der besonderen Haftungsrisiken als Halter von
Tieren, insbesondere nach § 833 BGB;
-
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HUG),
Versicherung gegen Haftpflichtschäden, die durch oder im Bereich
von Häusern sowie Grund und Boden entstehen
-
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zur Absicherung
gegen die Folgen von Gewässerschäden durch Öltanks und sonstigen
Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
- Wassersporthaftpflichtversicherung Versicherung
gegen wassersportbedingte Schäden, insbesondere auch die
Schiffshaftpflichtversicherung, analog zur
Kfz-Haftpflichtversicherung meist eine Pflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung zur
Absicherung gegen durch die Jagdausübung verursachte
Haftpflichtschäden
- Bauherrenhaftpflichtversicherung Versicherung
gegen Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben
Typische Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen
Typische Pflichthaftpflichtversicherungen
- Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 1 PflVG)
- Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte
(vgl. § 51 BRAO)
- Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler und
-berater (vgl. § 34d Abs. 2
Nr. 3, § 34e Abs. 2 GewO i.V.m. § 8 bis § 10 VersVermV)
- Haftpflichtversicherung für Betreuungsvereine
(vgl. § 1908f BGB)
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung