Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl,Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden (wobei mögliche Selbstbehalte zu beachten sind) und Überspannungsschäden. Die Vorschriften über die Sachversicherung im Versicherungsvertragsgesetz (§§ 88 ff VVG) finden deshalb grundsätzlich Anwendung.
Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert, d. h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Bezüglich ihrer Grundelemente ist die Hausratversicherung eine verbundene Sachversicherung. Dies bedeutet, dass die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz hierzu gibt es gebündelte Versicherungen (üblich im gewerblichen Bereich und in der Industrieversicherung), nur einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser zu versichern.
Versicherte Gefahren
Versicherte Gefahr | Unterkategorien | Erläuterung |
---|---|---|
Feuer | Brand | Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd
entstanden ist oder
ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. |
Blitzschlag | Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf
Sachen.
Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist. |
|
Explosion | Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen. | |
Implosion | Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. | |
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges | In den Musterbedingungen gibt es keine Definition. Als Luftfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die im Luftverkehrsgesetz aufgeführt werden. | |
Leitungswasser | Leitungswasser | Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist. |
Frost- und sonstige Bruchschäden | In den Musterbedingungen gibt es keine Definition. | |
Sturm und Hagel | Sturm | Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde). |
Hagel | In den Musterbedingungen gibt es keine Definition für Hagel; die Gefahr Hagel ist unabhängig vom Ausmaß (zum Beispiel Korngröße) ohne Eingrenzung versichert. | |
Einbruchdiebstahl | Einbruchdiebstahl | Einsteigen, Einbrechen oder Eindringen mithilfe von falschen Schlüsseln oder Werkzeugen in einen Raum eines Gebäudes. |
Raub | Gewaltanwendung oder -androhung zur Ausschaltung eines Widerstands gegen die Wegnahme versicherter Sachen; Wegnahme von versicherten Sachen, während der Versicherungsnehmer unverschuldeterweise nicht zu Widerstand in der Lage ist (zum Beispiel bei Ohnmacht oder Herzinfarkt) | |
Vandalismus | Vandalismus | Vandalismus liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. |
Einzelne Gesellschaften bieten ihren Kunden Erweiterungen der Versicherten Gefahren an, beispielsweise für Schäden durch Innere Unruhen oder Fahrzeuganprall.
Versicherte Kosten
Nach den unverbindlichen Verbandsbedingungen des GDV sind in der Hausratversicherung folgende Kosten versichert:
Kosten | Erläuterung |
---|---|
Aufräumungskosten | Kosten für das Aufräumen von versicherten Sachen sowie Abtransport und Entsorgung |
Bewegungs- und Schutzkosten | Kosten die dadurch entstehen, dass andere Sachen zur Wiederbeschaffung und Wiederherstellung von versicherten Sachen bewegt werden müssen |
Transport- und Lagerkosten | Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist und dort auch keine Sachen mehr gelagert werden können. |
Schlossänderungskosten | Kosten für Schlossänderungen, wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für die Wohnungstüre oder Wertschutzschränke abhandenkommen |
Bewachungskosten | Kosten für die Bewachung der versicherten Wohnung, wenn diese unbewohnbar geworden ist und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherheitsvorkehrungen keinen ausreichenden Schutz bieten |
Reparaturkosten für Gebäudeschäden | Bei Gebäudeschäden, die innerhalb der Wohnung durch Raub oder Einbruchdiebstahl oder dem Versuch einer solchen Tat verursacht wurden.Ebenso bei Vandalismus innerhalb der Wohnung nach einem Raub oder Einbruchdiebstahl. |
Reparaturkosten für Nässeschäden | Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen. |
Kosten für provisorische Maßnahmen | Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. |
Viele Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden die Versicherung von weiteren Kosten an. Beispielsweise fallen darunter Rückreisekosten bei einem erheblichen Schadensfall, Kosten für die Wiederherstellung von elektronischen Daten nach einem Versicherungsfall oder Kosten für ein Sachverständigenverfahren.
Zusatzklauseln
Die nachstehend genannten Klauseln können je nach Wunsch des Versicherungsnehmers zusätzlich zum Vertrag vereinbart werden. Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind hierbei in der Regel mit einer Zusatzprämie zu bezahlen.
Klausel | Erläuterung |
---|---|
PK 7110 Fahrraddiebstahl | Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl von Fahrrädern, meist begrenzt auf 1 % der Versicherungssumme, kann gegen Mehrprämie weiter erhöht werden. |
PK 7111 Überspannung | Schäden die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen. |
PK 7712 Kein Abzug wegen Unterversicherung | Kein Abzug wegen Unterversicherung. Für diese Klausel muss eine bestimmte Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche, meist 650 Euro, gewählt werden |
PK 7713 Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung | Erhöhung der prozentualen Entschädigungsgrenze. |
PK 7812 Makler | Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. |
Bedeutende Ausschlüsse
Um das Risiko für die Versicherungsunternehmen kalkulierbar zu machen und dem Versicherungsbetrug vorzubeugen, sind in der Hausratversicherung neben den in der Branche allgemein üblichen Ausschlüssen wie Krieg oder Kernenergie diverse Tatbestände ausgeschlossen:
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hausratversicherung